ROTHE Revision

Baurevision & Risikomanagement

Sie investieren regelmäßig hohe Beträge in Baumaßnahmen und deren Erhaltung.

Es gibt zahlreiche Anlässe für eine Technische Revision/Baurevision :

  • Unterstützungsleistungen – Stärkung der projektverantwortlichen Mitarbeiter bei der Beschaffung von Bau- und Planungsleistungen
  • Ordnungsmäßigkeitsprüfung – exante/expost
  • Organisationsuntersuchung – präventiver Ausschluss des Vorwurfs eines Organisationsverschuldens
  • Sonder- und Deliktprüfungen – Untersuchung auf Preisabsprache, Abrechnungsbetrug u. Ä.
Budgetplanung

Budgetplanung

Projekte werden durch absichtlich zu gering geschätzte Kosten schön gerechnet. Die tatsächlichen Kosten aber führen zu teuren Nachfinanzierungen und möglicherweise durch die zusätzlichen Belastungen zu Verlusten.

Planung

Planung

Der eigentliche Zweck einer Investition wird von den Planern unzureichend beachtet. Wichtige Funktionen und Ziele werden aufgrund anderer Interessen nicht berücksichtigt.

Vergabe

Vergabe

Bieter sprechen sich ab und Leistungen werden zu weit überteuerten Preisen vergeben.

Ausführung

Ausführung

Leistungen werden nicht in der vereinbarten Qualität oder überhaupt nicht ausgeführt.

Abrechnung

Abrechnung

Es kommt zu Doppel- und Mehrfachzahlungen. Leistungen werden bezahlt, obwohl diese in anderen Leistungen enthalten sind.

Nachtragsforderung

Nachtrags-
forderungen

Abweichende und zusätzliche Leistungen werden ausgenutzt, um überhöhte Preise durchzusetzen.

Leistungen

Einsatzmöglichkeiten für Sie

Für bereits ausgeführte Leistungen

Gab es vor Beginn der Baumaßnahme eine Kostenschätzung und welche Genauigkeit hatte bzw. wie realistisch war diese.

War die Planung wirtschaftlich und orientiert sich diese an den späteren Nutzern bzw. der geplanten Nutzung.

Von wem wurden die Ausschreibungen erstellt und war aufgrund der Vorgaben ein Wettbewerb möglich. Sind Insiderkenntnisse (Massenansätze etc.) erkennbar und wurde die wirtschaftlichste Form der Beauftragung gewählt (GU-Beauftragung, GMP-Modell, etc.).

Überprüfung der durchgeführten Vergaben hinsichtlich Auffälligkeiten.

Prüfungen, ob Vorgaben hinsichtlich der Abrechnung (Aufmaße, Abrechnungspläne, etc.) und für Nachtragsforderungen existieren. Überprüfung bereits freigegebener Abrechnungen (Tagelohn, Aufmaßleistungen, etc.) und Nachtragsforderungen.

Wurden die vertraglichen Leistungen erbracht? Sind die in Rechnung gestellten Honorare berechtigt?

Baubegleitend

Prüfung von Kostenprognosen – Gibt es ein funktionierendes Kostencontrolling bzw. Kostensteuerung und wie ist die Genauigkeit der Kostensteuerung. Sind Überziehungen zu erwarten. Gibt es Einsparmöglichkeiten.

Prüfung der Terminplanung – Ist die Baustelle in der ursprünglichen Umsetzung oder sind Verzögerungen zu erwarten.

Prüfung, Begleitung und Unterstützung bei ausstehenden Ausschreibungen und Vergabeverhandlungen.

Prüfung und Bewertung von Nachtragsforderungen auch hinsichtlich von Minderkostenansprüchen.

Prüfung von Abrechnungen (Tagelohn, Abschlags- und Schlussrechnungen). Überprüfungen der Soll- und Ist-Leistungen laut Vertrag. 

Prüfen der Bauleiter- und Architektenleistungen.

Baubegleitend

Werden während einer Prüfung Hinweise für dolose Handlungen gefunden, lassen sich die Feststellungen erfahrungsgemäß erfolgreich auf bereits ausgeführte Projekte oder Rahmenverträge übertragen.

Im Zusammenhang mit einer Prüfung ist es zudem empfehlenswert, bestehende interne Vorgaben und Richtlinien zu prüfen und im Bedarfsfall Ausschreibungs-, Vergabe- und Bauleiterrichtlinien zu erstellen und dem geprüften Fachbereich als Arbeitshilfe praxisnah vorzugeben.

Bei Bedarf bin ich durch mein persönliches Netzwerk in der Lage, die für Sie richtigen Experten für im Zusammenhang stehende Prüfgebiete und rechtliche Beratungen einzubinden.

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